Wer „Telemedien geschäftsmäßig“ anbietet, ist an gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten gebunden. Telemedien, das sind elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Als Internetdienste zählen auch Websites und Newsletter zu den Telemedien, die über ein Impressum offenlegen müssen, wer sie bereitstellt. Wie aber muss das Newsletter Impressum gestaltet sein?
Bei SC Networks finden Sie Checklisten dazu!