Double-Opt-in-Verfahren optimieren: Das funktioniert

Das Double-Opt-in-Verfahren ist heute Standard. Wer sich für einen Newsletter anmeldet, erhält einen Bestätigungslink. Die folgenden Tipps erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass die Empfänger den Link auch tatsächlich anklicken.

Wer einen regelmäßigen Newsletter erhalten möchte, muss die Anmeldung mit dem  (Double-Opt-in)-Verfahren bestätigen. Versender von Werbe-E-Mails müssen grundsätzlich eine Einwilligung einholen, das ergibt sich aus Artikel 6 DSGVO und Art. 13 ePrivacy-Richtlinie. Das Double-Opt-in (DOI)-Verfahren hat die Einholung dieser Einwilligung rechtssicher ausgestaltet, weil es sicherstellt, dass eine Anmeldung und die Einwilligung tatsächlich vom Berechtigten der E-Mail-Adresse stammen.

Außerdem dokumentiert das DOI-Verfahren auch, wer welche Einwilligungen erteilt hat. Im Streitfall lassen sich diese nachzuweisen, wie es Artikel 7 Absatz 1 DSGVO fordert. Insofern empfiehlt auch die Certified Senders Alliance (CSA) dringend, das DOI-Verfahren anzuwenden, um den strengen Anforderungen der DSGVO bezüglich der Nachweispflicht gerecht zu werden und Missbrauch zu verhindern.

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