98 Prozent der Unternehmen setzen Email Marketing ein und 94 Prozent versenden einen Newsletter. Das ergaben die Email Marketing Benchmarks 2021 von absolit. Die Konkurrenz im Postfach Ihrer Zielgruppe(n) ist also entsprechend groß. Ohne Email Tracking betreiben Sie Email Marketing im Blindflug. Deshalb erfahren Sie in diesem Beitrag von SC Networks:
- wie Sie Email Tracking ebenso nutzerfreundlich wie rechtskonform umsetzen können
- was sich durch das neue TTDSG für Online-Marketer ändert
- was es mit den Funktionen “Mail Privacy Protection” und “Hide my Email” auf sich hat, die Apple Anfang Juni 2021 für die neue Version iOS 15 vorgestellt hat.
Die gute Nachricht vorweg: Wer sich bislang an der geltenden Rechtsprechung orientiert hat, hat vom Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) nichts zu befürchten. Das Gesetz, das eigentlich „Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ lautet, überführt lediglich die Cookie-Urteile des EuGH und BGH sowie die Vorgaben ePrivacy-Richtlinie von 2009 in ein wirksames Gesetz. Es betrifft alle Anbieter von Telemediendiensten wie Apps, Onlineshops, Webseiten und Werbemails.
Wer hier in Sachen Rechtskonformität noch Nachholbedarf hat, muss handeln. Denn die Rechtslage erfordert dies schon länger – und das TTDSG ist mit Stichtag 1. Dezember 2021 nun auch wirksam. Für Online-Marketer empfiehlt sich daher, noch mal ein prüfendes Auge auf alle datenschutzrelevanten Aspekte ihrer Maßnahmen und Prozesse zu werfen – von der Web Analyse bis zum Email Tracking. Lesen Sie mehr hier!