Wenn sich B2B-Partner für einen Newsletter anmeldet, erhalten sie zunächst einen Bestätigungslink. Das Double-Opt-in (DOI)-Verfahren ist B2B genauso wie B2C etablierter Standard. Die folgenden Tipps helfen dabei, das DOI-Verfahren so zu optimieren, dass viele Nutzer den Bestätigungslink auch anklicken.
Das ist der rechtliche Rahmen: Versender von Werbe-E-Mails müssen grundsätzlich eine Einwilligung beim jeweiligen Empfänger einholen, das ergibt sich aus Artikel 6 DSGVO und Art. 13 ePrivacy-Richtlinie. Auch im B2B-Kontext ergibt sich keine Änderungen dieser Vorschrift gegenüber privat abonnierten Newslettern. Das Double-Opt-in (DOI)-Verfahren hat die Einholung dieser Einwilligung rechtssicher ausgestaltet, weil es sicherstellt, dass eine Anmeldung und die Einwilligung tatsächlich vom Berechtigten der E-Mail-Adresse stammen. Lesen Sie mehr hier!