Muss man Fotos von jedem einzelnen der Abgebildeten genehmigen lassen? Dürfen Fotos aus Fotoportalen kostenfrei genutzt werden? Dürfen Unternehmen Screenshots in eigenen Publikationen oder Aufnahmen von Mitarbeitern veröffentlichen? Gelten andere Regeln, wenn Privatleute etwas im Netz veröffentlichen
Antworten auf all diese Fragen und alles, was Sie zum Thema Fotorecht, Urheberrecht und DSGVO wissen müssen erhalten Sie in dem umfangreichen Ratgeber bei Dr. Kerstin Hoffmann Unternehmenskommunikation. Dazu hat sie ein ausführliches Interview mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke gemacht. Lesenswert!