Gutscheine oder andere Incentives werden von Unternehmen gerne eingesetzt, um mehr Abonnenten für ihren E-Mail-Verteiler zu gewinnen. Mit dem In-Kraft-Treten der DSGVO gab es aber mit Blick auf das Kopplungsverbot eine große Unsicherheit: Ist es überhaupt zulässig, solche “Freebies” an ein Opt-In zu koppeln? Das OLG Frankfurt hat hierzu ein Urteil gefällt, das E-Mail-Marketer freuen dürfte.
Hier im EmailMarketingBlog gibt’s die Details zum Urteil!