E-Mail-Marketing und die DSGVO: Ist das Kopplungsverbot Vergangenheit?

Gutscheine oder andere Incentives werden von Unternehmen gerne eingesetzt, um mehr Abonnenten für ihren E-Mail-Verteiler zu gewinnen. Mit dem In-Kraft-Treten der DSGVO gab es aber mit Blick auf das Kopplungsverbot eine große Unsicherheit: Ist es überhaupt zulässig, solche “Freebies” an ein Opt-In zu koppeln? Das OLG Frankfurt hat hierzu ein Urteil gefällt, das E-Mail-Marketer freuen dürfte.

Hier im EmailMarketingBlog gibt’s die Details zum Urteil!

Related Posts

DSGVO: 7 böse Opt-In-Märchen

Es war einmal, am 25.05.2018, als die DSGVO ihr Unwesen in Europa trieb. Viele hatten längst von der „geheimnisvollen“ DSGVO gehört. Dennoch verbreitete sich eine […]

17 Sep 2019