Nach Anwendungsbeginn der DSGVO im Mai 2018 sind verschiedene Stimmen aufgekommen, wonach die Beschränkungen des UWG bei der Direktwerbung – insbesondere E-Mail-Werbung – nicht mehr gelten sollten. Das ist nicht zutreffend.
Lesen Sie hier im E-Mail Marketing Forum eine detaillierte Betrachtung von Anwalt Jens Eckhardt.