Die Einwilligung (Opt-In) eines Empfängers zum Erhalt von Newslettern und Marketing Mails muss vom Versender rechtssicher nachweisbar sein. Dazu ist nur das Double-Opt-In Verfahren geeignet. Das Double-Opt-In Verfahren verhindert, dass ein Empfänger durch einen Unbefugten – über ein frei zugängliches Formular – für einen Newsletter angemeldet wird. Selbst eigenmächtig eingetragene Opt-Ins werden jedoch nicht immer auch per Double-Opt-In bestätigt. Mit diesen acht Tipps von artegic erhöhen Sie Ihre Double-Opt-In Raten.
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