Safe Harbor und E-Mail-Marketing

Nach dem Urtglobuseil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Safe-Harbor-Abkommen fragen sich viele E-Mail-Marketer, ob und wie sie reagieren sollten:

Die Entscheidung des EuGH betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten in den USA verarbeiten lassen – beispielsweise von dort ansässigen E-Mail-Marketingdienstleistern. Unternehmen, die Lösungen europäischer und insbesondere deutscher Anbieter nutzen, können hingegen beruhigt sein.

Die wichtigsten Informationen rund um Safe Harbor und E-Mail-Marketing lesen Sie in diesem Blogbeitrag von Inxmail.

(Bild: DeathtoStock)