Warum Registrierungsbestätigungen per E-Mail ein Abmahnrisiko bergen

Laut Gerichtsurteil  des Amtsgerichts Pankow/Weißensee sind E-Mail-Bestätigungen nach der Registrierung eines0_E-Mail-Abmahnung Benutzerkontos
abmahnfähig. Nicht das erste Mal, dass eine solche fragwürdige Entscheidung getroffen wurde. In Panik sollten Websitebetreiber aber
nicht verfallen. Warum nicht, lesen Sie in diesem Beitrag bei Gründerszene.

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