Laut Gerichtsurteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee sind E-Mail-Bestätigungen nach der Registrierung eines Benutzerkontos
abmahnfähig. Nicht das erste Mal, dass eine solche fragwürdige Entscheidung getroffen wurde. In Panik sollten Websitebetreiber aber
nicht verfallen. Warum nicht, lesen Sie in diesem Beitrag bei Gründerszene.