Leider sehen viele Betreiber dies als Freibrief, die Emailadresse dieses Users für weitere Ansprachen oder einfach für Werbe-E-Mails zu nutzen.
Rechtfertigen tun sich die Anbieter dabei über die AGBs, in denen im berühmten Kleingedruckten darauf hingewiesen wird, dass die angegebene Emailadresse weiterverwendet wird.
Und genau da liegt die Krux. Lesen Sie AGBs? Nein? Eben!
Bleiben wir beim Beispiel des Whitepapers. Sie interessieren sich für das Whitepaper.
Das bekommen Sie auch. Schön. Dann aber bekommen Sie weitere E-Mails, die Sie eigentlich gar nicht wollten.
Im positiven Fall ignorieren Sie diese oder Sie klicken den Unsubscribe-Button.
Im schlimmsten Fall aber melden Sie das Ganze als Spam.
Oder aber Sie haben von Vornherein eine Wegwerf-E-Mailadresse angegeben, die Sie einzig für den Zweck eingerichtet haben, das Whitepaper zu erhalten.
So oder so, der Anbieter, der Ihre Adresse “eingesammelt” hat, hat sein Ziel verfehlt. Er hat zwar Ihre E-Mail-Adresse, aber nicht Ihr Wohlwollen. Und ohne das ist Ihre Adresse schlicht nichts wert.
Und wie lösen wir das Problem?
-> Ganz einfach, reden Sie als Anbieter Tacheles!
Kein Kleingedrucktes, lassen Sie Ihre User aktiv für Ihr Angebot entscheiden!
-> Geben und Nehmen existieren auch im E-Mail-Marketing, aber verstehen Sie das als Anbieter nicht falsch.
Nicht: Gib mir Deine E-Mail-Adresse und ich gebe Dir mein Whitepaper (und noch ganz viel Werbemüll on Top!).
Sondern: Ich gebe Dir mein Whitepaper und Du wirst das so gut finden, dass Du mir dann gerne freiwillig die Erlaubnis gibst, häufiger von mir hören zu lassen.
Im Klartext: Der User bestellt online das Whitepaper, bekommt es per E-Mail zugeschickt und erst _dann_ kommt die Frage nach dem Erhalt des regelmässigen Newsletters. Damit bekommen Sie als Anbieter zwar weniger E-Mail-Adressen in Ihren Verteiler, aber weniger ist in diesem Fall deutlich mehr!